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Durchatmen in der Tiefgarage mit notstromgepufferten CO-Warnanlagen gemäß VDI 2053

Bei öffentlich genutzten Tiefgaragen schreibt der Gesetzgeber die Einhaltung gewisser Sicherheitsbestimmungen vor.

Etwa den notstromgepufferten Weiterbetrieb von CO-Warnanlagen bei einem Netzausfall.

Die in der Bundesrepublik lebende Bevölkerung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit 82,2 Mio Ende 2015 (davon 68,8 Mio über 18 Jahre) war im Vergleich zum Vorjahr laut Statistischem Bundesamt der höchste Anstieg seit der Wiedervereinigung zu verzeichnen. Auch die Zahl der in Deutschland gemeldeten Pkws befindet sich seit Jahren im Zuwachs: von 41,7 Mio Anfang 2010 auf 45 Mio 2016. Fast 2/3 der erwachsenen Bevölkerung besitzt hierzulande einen Pkw.

Daneben steht die anhaltende Verstädterung unserer heutigen Gesellschaft. Immer mehr Menschen zieht es in die urbanen Ballungsräume. Die Folge davon ist, dass die Bevölkerungsdichte in diesen Gebieten stetig zunimmt, und damit auch die Pkw-Dichte. Urbaner Nutzungsraum wird kostbarer denn je, und die Frage „Wohin mit dem Pkw“ immer drängender. Wie viele verfügbare Parkplätze es in unserem Land tatsächlich gibt, ist nicht bekannt.

Im „Bundesverband Parken“ sind die Betreiber von über 2.500 Garagen und Parkhäusern mit rund einer Million Off-Street-Stellplätzen organisiert. Ein guter Teil davon befindet sich in Tiefgaragen. Diese haben den Vorteil, dass sie sich im Untergrund befinden und keine wertvollen Wohn- und Gewerbeflächen in Anspruch nehmen. Dafür rücken die Anforderungen in punkto Sicherheit und Komfort umso mehr ins Zentrum. Heutige Tiefgaragennutzer wollen keine lästigen Suchzeiten mehr auf sich nehmen und die freien Plätze sofort über digitale Anzeigen ansteuern können. Und sie wollen eines nicht: ein abgasbelastetes, gesundheitsschädigendes Umfeld.

Um dies zu gewährleisten und zu verhindern, dass die zulässigen CO-Grenzwerte von 30 ppm überschritten werden, hat der Gesetzgeber sicherheitstechnische Auflagen für öffentlich genutzte Tiefgaragen vorgeschrieben. Gemäß Garagenverordnung der Länder und der VDI 2053 (basierend auf DIN EN 50545-1) müssen maschinelle Lüftungssysteme an notstromgepufferte CO-Warnanlagen zur ständigen Überwachung und rechtzeitigen Warnung vor toxischen Gasen angeschlossen sein.

Eine sichere und zuverlässige Lösung bietet die Firma Bieler + Lang mit ihrer CO-Warnanlage 8022/CO, bestehend aus Messfühlern und einer Auswertzentrale mit eingebauter Safe-DC Mikro DC-USV zur Pufferung. Die Warnanlage steuert Lüfter und Signalanlagen (optische und akustische Melder) an und überwacht per Messfühler die CO-Konzentration in der Tiefgarage. Pro 400 m2 ist ein Messfühler installiert, an der Garagenwand oder einem Pfosten. Wird an einer Stelle der Schwellenwert gemessen, setzt sofort die maschinelle Be- und Entlüftung ein.

Bei Stromausfall garantiert eine DC-USV der Reihe SDC-M von SLAT mit stabiler Ausgangsspannung den reibungslosen Weiterbetrieb von Warnanlage und Signalgebern für mindestens eine Stunde. So will es die Gesetzesvorgabe.

Damit haben die SDC-M ihr Potential jedoch längst nicht ausgeschöpft. Entscheidende Nutzervorteile ergeben sich aus ihrer kompakten Bauweise und Plug-In-Technik, was eine einfache Installation auch in kleinsten Technikräumen ermöglicht sowie durch die integrierte Longlife-Batterie aus LiFePO4 (eine der sichersten Lithium-Batterievarianten), welche das turnusmäßige Batteriewechseln hinfällig macht, da dieser Batterietyp eine Lebensdauer von über 10 Jahren aufweist.

Für den Hersteller von Gasmess- und Warnsystemen Bieler + Lang waren dies Gründe genug, die Mikro-USV von SLAT ins Boot bzw. in die CO-Warnanlage zu holen: „Die Montage ist wesentlich leichter geworden, und wir haben keinen zusätzlichen Wartungsaufwand mehr durch das Batteriewechseln“, so Jochen Hartwig, stellvertretender Vertriebsleiter von Bieler + Lang.

 

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