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Alles IP-Alles OK ? Risiken für die Nachrichtenübertragung bei Gefahrenmeldeanlagen

Errichterlösung am Beispiel von SB-Banken.

 

Die Umstellung der Fernmeldeanschlüsse auf All-IP hat Vor- und Nachteile. Sie erleichtert die weltweite Vernetzung der Anwender und den damit verbundenen Datenaustausch, birgt aber auch Risiken. Bei Stromausfällen und Mikrounterbrechungen wird die Außenkommunikation lahmgelegt, kommt es zu Aussetzern und Störungen. Denn IP-Technologie benötigt eine lokale Stromversorgung im Gegensatz zu herkömmlichen ISDN-Anschlüssen. Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus, insbesondere  für Gefahrenmeldeanlagen?

 

Wir schreiben Februar 2018. ALL-IP (Voice over IP) ist auf dem Vormarsch. Noch im Laufe dieses Jahres will die Telekom den Umstellungsprozess der Übertragungsnetze abgeschlossen haben. Dadurch wird den bestehenden analogen und den digitalen ISDN-Anschlüssen endgültig abgekündigt.

Der Übergang ins NGN (Next Generation Network) wird in einem Bericht des AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) thematisiert. Demnach stellt die bislang genutzte leitungsvermittelnde Technologie Verbindungen in Echtzeit zur Verfügung und wird aus dem eigenen System der Telekom gespeist. So lässt sich eine unterbrechungsfreie Übertragung aufrechterhalten, denn die Telekommunikationsleitung funktioniert unabhängig vom öffentlichen Netz und ist somit bei Netzstörungen nicht tangiert. Der Vorteil für Anwendungen der Sicherheitstechnik, insbesondere im Gefahrenmeldebereich, liegt auf der Hand.

Die neue, sogenannte paketvermittelnde Technologie, welche Übertragungswege des NGN nutzt, kann diese Vorzüge nicht mehr bieten. Alle Dienste (Sprache, Fax und Internet) teilen sich eine Leitung, wobei es zu Komprimierungsverfahren kommen kann. Verzögerungen durch längere Signallaufzeiten und Schwankungen derselben sowie Verluste durch verlorene Datenpakete könnten die Folge sein.

Eine Eins-zu-Eins-Übertragung ist nicht mehr gewährleistet. Netzzugang und angebotene Dienste variieren außerdem bei den einzelnen Anbietern, deren Qualitätszusicherungen nur dann gelten, wenn beide Teilnehmer sich im Netz ein und desselben Anbieters befinden.

Allem voran gilt jedoch die Einschränkung, dass im NGN keine Fremdspeisung mehr zur Verfügung steht, sondern die lokale Stromversorgung genutzt werden muss. Und das heißt: Bei Stromausfall geht gar nichts mehr. Und das ist nicht alles: Nach und nach sollen die Mobilfunkdienste ebenfalls ins NGN integriert werden, was sie anfällig für lokale Störungen macht, sie somit als Zweit- bzw. Ersatzweg ausfallen. Im Worst Case kommt es dann nämlich zum Ausfall von Mobil- und Festnetz gleichzeitig.

Der Ruf nach dem Einsatz von Notstromversorgungen kommt von oberster Stelle: Bundestag und BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft) fordern die unterbrechungsfreie Absicherung bis zum Endgerät des Verbrauchers im Gebäude einerseits als auch die flächendeckende Sicherung der Handymasten im Außenbereich andererseits, was bislang längst nicht der Fall ist (Petitionsausschuss BT hib 50/2016).

Martin Dietrich, Geschäftsführer der DST GmbH aus Hüffenhardt, hat die NGN-Anfälligkeit für Netzstörungen und die damit verbundenen Risiken für die Gefahrenmeldetechnik rechtzeitig erkannt und auf die Umstellung zur IP-Übertragungstechnik reagiert. Als vom LKA Baden-Württemberg und BHE geprüfter Facherrichter für Sicherheitstechnik wollte er seinen Privat- und Gewerbekunden eine zuverlässige Routerlösung zur Aufrechterhaltung der Standleitung zwischen Gefahrenmeldeanlage und Service-Leitstelle für den Fall einer Netzstörung anbieten.

Besonderes Augenmerk schenkte Dietrich gerade den Objekten, die seitens der Versicherungsvorgaben nicht den VdS-Richtlinien unterliegen, und für die aus Kostengründen erst einmal keine Gefahrenmeldeanlage bzw. ein Ersatzweg (GSM/GPRS) zwingend vorgehalten werden muss. Die hier eingesetzten „kleinen“ Gefahrenmeldeanlagen können die vom Router geforderte Stromentnahmekapazität oftmals nicht zur Verfügung stellen. Um die Übertragungssicherheit jedoch bei Mikrounterbrechungen und Stromausfall im Gebäude, in der Straße oder im Wohngebiet für die eingesetzten Router zu gewährleisten, hat sich Martin Dietrich für eine Lösung mit Notstromversorgungen aus dem Hause SLAT GmbH entschieden. Er entwickelte ein System, das es ihm ermöglicht, die meisten am Markt verwendeten Router an SLAT-AXS2-Notstromversorgungen anzupassen, um deren Funktionen für mindestens 3 bis über 30 Stunden bei Volllast (Internet, Telefonie und DECT) aufrechterhalten zu können.

Offene Türen stieß Martin Dietrich damit nicht nur im Privatkundenbereich sondern auch im Bankensektor bei den Volks- und Raiffeisenbanken Nordwürttemberg/Nordbaden ein.

Sie nahmen Dietrichs Sicherheitspaket gerne an und hatten damit eine optimale Lösung für die Notfallübertragungseinrichtungen ihrer Standorte mit/ohne personenlosem Kundenservice (SB-Center) gewonnen, um diese vor Netzausfällen jeglicher Art, besonders aber der durch Täterangriffe manuell erzeugten, zu schützen. Denn das Gebot „Wir wollen erst gar kein Risiko eingehen“ stand bei den Planungen an oberster Stelle.

Titelfoto: Copyright by Martin Dietrich